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Do’s and don’ts der Unternehmenskonsolidierung

14.05.2019 | Blog, Konsolidierung

Mit der Konsolidierung der Jahresabschlüsse stellen Sie auf Basis der jeweiligen Einzelabschlüsse ein ganzheitliches Bild der wirtschaftlichen Situation Ihrer Unternehmensgruppe dar - als wäre der Konzern in seiner wirtschaftlichen Gesamtheit ein einziges Unternehmen. Der Einheitsgrundsatz beseitigt mögliche Verfälschungen durch konzerninterne Transaktionen: Durch eine klare, übersichtliche Konzernbetrachtung mit der Fiktion der Einheit erkennen Sie zu erwartende Entwicklungen.

Do's

Achten Sie bei der Unternehmenskonsolidierung unbedingt auf einheitlich formierte Bilanzstichtage und wenden durchgängig die jeweils gleichen Bilanzierungsnormen und Bewertungsmethoden an. Bewertung und Ausweisen der Positionen sollte jeweils nach identischem Muster verlaufen.

Für eine gelungene Konsolidierung orientieren Sie sich neben den allgemeinen Regeln ordnungsgemäßer Buchführung an den folgenden Grundsätzen:

  • Klarheit
  • Wesentlichkeit
  • Übersichtlichkeit
  • Vollständigkeit
  • Stetigkeit

Stellen Sie auch die jeweiligen Einzelabschlüsse nach einheitlichen Richtlinien und Bewertungsmethoden auf. Achten Sie darauf, dass die verwendete Währung identisch ist oder vereinheitlichen Sie die Einzelabschlüsse zur Handelsbilanz II durch Währungsumrechnung.

Beachten Sie, eine Vollkonsolidierung erfolgt in vier Bereichen:

  • Kapitalkonsolidierung (Nur das Konzerneigenkapital ist zu zeigen. Beteiligungen des Konzerns mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen verrechnen)
  • Zwischenergebniseliminierung (Gewinne oder Verluste aus internen Geschäften von Tochtergesellschaften, also alle konzerninternen Transaktionen werden herausgerechnet)
  • Schuldenkonsolidierung (Interne Forderungen werden herausgerechnet - Verbindlichkeiten zwischen den Gesellschaften aufheben)
  • Aufwand- und Ertragseliminierung (Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaften gegeneinander werden verrechnet, diese Transaktionen beseitigen)

Nicht vergessen: Dotieren Sie den Minderheitenanteil am Eigenkapital des Konzerns bei einer Vollkonsolidierung und bilden Sie latente Steuern im Konzernabschluss ab.

Don'ts

Verzichten Sie nicht darauf, sich bis zur Erstellung eines Konzernabschlusses regelmäßig mit folgenden Aspekten und Fragen auseinanderzusetzen: Grenzen Sie den Konsolidierungskreis ab, wer gehört dazu? Entscheiden Sie, welche Personen Sie in den Planungsprozess einbeziehen müssen, wer benötigt die jeweilige Information. Klären Sie, wer die konzerninternen Informationen liefert, wie funktioniert die Abstimmung?

Machen Sie nicht den Fehler eine Konsolidierung mit der laufenden Buchhaltung gleichzusetzen: Es gibt Unterschiede. Die Sachverhalte einer Konsolidierung folgen einer eigenen Logik, obwohl auch hier mit „Soll und Haben“ gebucht wird.

Neben der reinen Ist-Konsolidierung ermöglicht eine konsolidierte Planung einfach ein übersichtliches Bild von der geplanten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Verzichten Sie nicht auf professionelle Software, die Qualität in der Datenaufbereitung steigert. Zögern Sie nicht, ihr Planungs- und Konsolidierungssystem und seine Eignung zu hinterfragen.

Ruhen Sie sich nicht auf dem Status Quo aus: Da sich die Strukturen eines Konzerns in aller Regel regelmäßig ändern, müssen Sie diese Bewegungen jedes Jahr aufs Neue abbilden.