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Tipps zur Unternehmenskonsolidierung: So bleinen Sie entspannt

05.12.2019 | Blog, Konsolidierung

Die Konsolidierung der Jahresabschlüsse lässt ein ganzheitliches Bild der wirtschaftlichen Lage einer Unternehmensgruppe entstehen und schafft Klarheit zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Einheitsgrundsatz, die Konzernbetrachtung mit der Fiktion einer rechtlichen Einheit, beseitigt dabei wegen interner Transaktionen drohende Verfälschungen.

Teamarbeit ist elementar

Die Erstellung eines Konzernabschlusses als Jahres- oder Zwischenabschluss muss in Teamarbeit erfolgen. Sie sollten, besonders bei komplexen Verflechtungen, auf technischer und organisatorischer Seite eine Kultur schaffen, die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit begünstigt. Dafür gilt es, eindeutige Regeln festzulegen und für standardisierte Prozesse zu sorgen.

Konzernabschluss braucht verbindlichen Zeitplan

Obwohl in beiden Fällen alle Schritte mit „Soll und Haben“ gebucht werden, unterscheidet sich die Konsolidierung, auch in ihrer Komplexität, von der laufenden Buchhaltung und folgt einer eigenen Logik. Bei der Konzernrechnungslegung können für jeden Buchungssatz schnell mehrere Stunden Recherche anfallen. Da heißt es, den Überblick nie zu verlieren: Dabei und auch in der Abstimmung mit den Tochterunternehmen unterstützen Projektpläne sowie ein für alle verbindlicher Zeitplan.

Als erstes: Einzelabschlüsse vereinheitlichen

Damit der Konzernabschluss erstellt werden kann, müssen Sie zuerst die Einzelabschlüsse vereinheitlichen, die wiederum später zu einem Summenabschluss verarbeitet werden müssen. Bis es soweit ist, sollten Sie im Vorfeld regelmäßig den Konsolidierungskreis abgrenzen, zu dem insbesondere das Mutterunternehmen und sämtliche Tochterunternehmen gehören, und abstimmen, welche Personengruppen in den Konsolidierungsprozess einbezogen werden müssen.

Auf technologische Unterstützung bauen

Für eine gelungene, kompetente Konsolidierung sollten Sie generell auf Unterstützung passender Software zurückgreifen. Ein hochwertiges Tool spart Zeit und richtet sich als vollwertiges Instrument sowohl an Unternehmen, die eine Ist-Konsolidierung erstellen müssen, als auch an Firmengruppen, denen die Konsolidierung der integrierten Unternehmensplanung wichtig ist. Prinzipiell sind Sie gut beraten, sich neben den allgemeinen Regeln ordnungsgemäßer Buchführung an den Grundsätzen Klarheit, Wesentlichkeit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Stetigkeit zu orientieren. Die Vorgehensweise und die Inhalte eines Konzernabschlusses müssen dabei exakt den gesetzlichen Vorgaben folgen.

Identisches Muster für alle Bewertungen

Achten Sie bei der Unternehmenskonsolidierung unbedingt auf einheitlich formierte Bilanzstichtage und wenden für alle Abschlüsse durchgängig die jeweils gleichen Bilanzierungsnormen und Bewertungsmethoden für alle Positionen an. Vergessen Sie auch nicht die Anpassung an Rechnungslegungsvorschriften des Mutterunternehmens und sorgen dafür, dass die verwendete Konzernwährung identisch ist – vereinheitlichen Sie Einzelabschlüsse durch Währungsumrechnung.

Summenabschluss ist Basis für Konsolidierung

Im Summenabschluss, der aus Summenbilanz und Summen-Gewinn- und Verlustrechnung besteht, werden alle Einzelabschlüsse aufaddiert. Auf dieser Basis erfolgt die eigentliche Konsolidierung, bei der konzerninterne Verflechtungen herausgerechnet werden.

Dies betrifft vier Bereiche:

  • Kapitalkonsolidierung: Hier ist lediglich das Konzerneigenkapital zu zeigen, Beteiligungen des Konzerns sind mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen zu verrechnen.
  • Zwischenergebniseliminierung: Alle konzerninternen Gewinne oder Verluste werden in diesem Schritt herausgerechnet.
  • Schuldenkonsolidierung: Hier gilt es, interne Forderungen und Verbindlichkeiten herauszurechnen.
  • Aufwand- und Ertragseliminierung: Aufgerechnet und beseitigt werden hier Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaften.

Vor erfolgreichem Abschluss steht der Feinschliff

Nach den oben bereits genannten Konsolidierungsschritten schließen sich ergänzende Maßnahmen an. Zu nennen sind beispielsweise die Equity-Bewertung von Beteiligungsgesellschaften, nicht vergessen sollten Sie gegebenenfalls den Minderheitenanteil am Eigenkapital des Konzerns zu dotieren und latente Steuern abzubilden. Ebenfalls müssen Sie großen Wert auf eine stimmige  Konzernkapitalflussrechnung legen. Hinzu kommen noch die Spiegel und die Aufstellung des Konzernanhangs. Mit einer umfangreichen Dokumentation sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Haben Sie alle diese Punkte berücksichtigt, dann sollte einem erfolgreichen Konzernabschluss und einem Testat Ihres Wirtschaftsprüfers nichts mehr im Wege stehen.