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Was ist Unternehmenskonsolidierung?

Konsolidierung ist ein weitverbreiteter Begriff, der in diversen Wissenschaften mit unterschiedlichen Definitionen belegt ist. Er stammt aus dem Lateinischen und lässt sich grob mit „Verfestigung“, „festwerden“ oder „zusammenführen“ übersetzen. Generell bezeichnet Konsolidierung in den meisten Bereichen eine Erlangung von Stabilität oder das Zusammenfassen mehrerer Teile zu einem Ganzen.

In der Medizin steht Konsolidierung zum Beispiel für das Zusammenwachsen von Knochen; in der Politik meint sie die Verfestigung eines demokratischen Gefüges. Die Finanzwissenschaft betitelt damit die Limitierung und Rückführung von Defiziten in öffentlichen Haushalten. Das Bankwesen führt mit der Konsolidierung mehrere ältere Anleihen zu einer einzigen neuen zusammen.

In diesem Beitrag liegt der Fokus auf der Unternehmenskonsolidierung im Sinne der Betriebswirtschaftslehre: dem Konzernabschluss. Wir klären, worum es sich dabei handelt, warum Unternehmenskonsolidierung durchgeführt wird und welche Anforderungen an sie bestehen. Der Konzernabschluss ist mit rechtlichen Grundlagen verknüpft, die der vorliegende Text nicht im Detail aufgreifen kann. Es handelt sich dementsprechend nicht um eine rechtliche Beratung, sondern lediglich um allgemeine Informationen, die Ihnen einen Überblick über das komplexe Thema verschaffen sollen.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Konsolidierung in der BWL?

Auch in der Betriebswirtschaftslehre ist Konsolidierung doppeldeutig. Sie kann für

  1. Sanierung – also Maßnahmen, welche die Leistungsfähigkeit insolventer Betriebe wiederherstellen und Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung bekämpfen – oder
  2. Konzernabschluss stehen.

 

Kurz angerissen: Sanierung

Die Sanierung wird bei insolventen Unternehmen angewendet und umfasst in der Regel einen detaillierten Plan, der die Handlungsfähigkeit erhalten beziehungsweise wiederherstellen soll. Dazu können unter anderem formell das Kapital herabgesetzt und Rücklagen sowie Reserven aufgelöst werden. Auch die Umwandlung von kurzfristigen Krediten in langfristige oder in Eigenkapital gehört als Konsolidierungsmaßnahme dazu. Ziel ist es, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung abzuwenden sowie Stabilisierung zu erlangen, um das Unternehmen vor Insolvenz und Zerschlagung zu bewahren. Langfristig soll es wieder an den Markt zurückgeführt werden. Eine rechtzeitige Sanierung schützt auch die in das Unternehmen involvierten Interessengruppen vor Verlusten und sollte daher niemals aufgeschoben werden.

Unternehmenskonsolidierung im Sinne eines Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss ist in der betrieblichen Praxis meist das, was mit Unternehmenskonsolidierung gemeint ist. Dabei werden alle Jahresabschlüsse einzelner Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, zusammengeführt. Konzerninterne Vorgänge werden gegeneinander aufgerechnet und somit die reelle Wirtschaftskraft abgebildet. Dabei werden alle Konzernunternehmen so zusammenfassend behandelt, als wären sie ein einziger Betrieb.

Dass ein solcher Konzernabschluss ein komplexes Unterfangen ist, das eine umfangreiche Kenntnis in der Buchhaltung erfordert, wird bereits aus der Beschreibung klar. Die Unternehmenskonsolidierung stellt eine Herausforderung dar, die durch bestimmte Richtlinien und Gesetze (GoB, HGB, IAS/IFRS und so weiter) geleitet wird.

Anders als der einzelne Jahresabschluss geht der Konzernabschluss allerdings nicht an die Finanzämter. Er dient vielmehr, Unternehmensbeteiligten, wie Gläubiger und Investoren, einen Überblick über den gesamten Konzern zu geben. Die Unternehmenskonsolidierung hat so gesehen einen rein informativen Charakter.

Warum Unternehmenskonsolidierung: Großkonzerne und Internationalität

In Zeiten eines immer stärker vernetzten und sich immer schneller verändernden Weltmarktes ist es vor allem für die darin involvierten Akteure umso wichtiger, den Überblick zu behalten – was zunehmend schwieriger wird. Sowohl Finanzpartner als auch Kunden wünschen einen Einblick in die tatsächliche Wirtschaftslage eines Konzerns, Unternehmensverflechtungen müssen sichtbar sein und Kapitalmarktteilnehmer benötigen Orientierung. Auch die Unternehmensführung selbst kann aus dem Konzernabschluss Schlussfolgerungen für die zukünftige Planung und Steuerung ziehen.

Damit erfüllt der Konzernabschluss denselben Zweck wie der Jahresabschluss. Er macht mittels Unternehmenskonsolidierung aus Mutter- und Tochtergesellschaften eine Einheitsfiktion und bildet daraus die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf Vermögen, Finanzen und Ertragslage ab. Die einzelnen Jahresabschlüsse kann der Konzernabschluss aber nicht ersetzen.

Anforderungen an die Unternehmenskonsolidierung

So gehen Sie bei einem Konzernabschluss vor

Der Konzernabschluss wird aus der Zusammenfassung aller Jahresabschlüsse erstellt. Das setzt voraus, dass Letztere einheitlich verfasst worden sind. Gleichzeitig werden dabei alle konzerninternen Geschäfte beseitigt, da ansonsten Gewinne ausgewiesen werden, die aus Sicht des gesamten Konzerns nicht entstanden sind. Die Unternehmenskonsolidierung verhindert auf diesem Wege, dass der Wert des Konzerns verfälscht wird.

Der Konzernabschluss als Jahresabschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern beinhaltet die Konzernbilanz, Konzern-GuV (nach HGB) beziehungsweise Gesamterfolgsrechnung (nach IFRS), den konsolidierten Abschluss und die Kapitalflussrechnung. Um alle Zahlen einheitlich und leicht zugänglich festzuhalten und auszuwerten, bietet sich die entsprechende Software an, zum Beispiel unsere BPS-KONS®.

Maßnahmen der Unternehmenskonsolidierung

Die Korrektur von Doppelerfassungen beinhaltet:

  1. Kapitalkonsolidierung: Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes gegen das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft
  2. Schuldenkonsolidierung: Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Schulden
  3. Zwischenergebniseliminierung: Beseitigung von Gewinnen und Verlusten, die aus wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen entstanden sind
  4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung: Aufrechnung von Aufwänden und Erträgen aus denselben wirtschaftlichen Beziehungen
  5. Steueranpassung: Anpassung latenter Steuern, falls die konsolidierungsbedingten Änderungen vorübergehend sind
  6.  

Verfahren in der Unternehmenskonsolidierung

Ob ein Konzern eine Unternehmenskonsolidierung durchführen und einen Konzernabschluss veröffentlichen muss, entscheidet das HGB. Welches Konsolidierungsverfahren angewandt wird, hängt von der Stärke der Beherrschungsmöglichkeit innerhalb der Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen ab.

  1. Vollkonsolidierung: die wirtschaftlichen Beziehungen, Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge werden vollständig bereinigt und entsprechend im Konzernabschluss notiert
  2. Quotenkonsolidierung: Jahresabschlussposten eines Nichtkonzernunternehmens dürfen entsprechend der Beteiligungsquote einbezogen werden, wenn das Nichtkonzernunternehmen zusammen mit dem Konzernunternehmen einen anderen Betrieb führt
  3. Equity-Methode: Bewertung, die Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen mit einbezieht

Die meisten Konzerne unterliegen der Pflicht zur Vollkonsolidierung, da sie Unternehmen mit beherrschenden Besitzverhältnissen darstellen und unter einer einheitlichen Leitung stehen.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar!

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