Konzernabschluss mit der Konsolidierungssoftware BPS-KONS® 

Konzernabschluss erstellen einfach gemacht!

Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns. Da er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns darstellt, soll er sowohl den Angehörigen des Konzerns als auch externen Adressaten zur Information und zur Entscheidungsfindung dienen. Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt. Nach dem Einheitsgrundsatz ist ein Konzernabschluss so darzustellen, als ob der Konzern ein einheitliches Unternehmen wäre.

In einem Konzern übt das Mutterunternehmen auf die zum Konzern gehörenden Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss aus. Dadurch gibt es zwischen den Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen, die unabhängige Unternehmen normalerweise nicht eingehen würden. Ihre Geschäftstätigkeit ist in der Regel auf den Konzern ausgerichtet und kann deshalb besser im Konzernzusammenhang beurteilt werden. Die Einzelabschlüsse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen haben oft eine geringere Aussagekraft als die Einzelabschlüsse von unabhängigen Unternehmen. Die Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns wird durch einen Konzernabschluss besser dargestellt. Dieser unterstützt auch dabei, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Konzernunternehmen besser zu verstehen.

Regelungsvorschriften für einen Konzernabschluss

Ob ein Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen hat, bestimmen nationale Gesetze, Börsenordnungen, sonstige Rechnungslegungsvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen. Welche Unternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind, auch Konsolidierungskreis genannt, wird von den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften geregelt.

Der Umfang des Konzernabschlusses ist je nach Rechnungslegungssystem unterschiedlich. Häufig schreiben die Rechnungslegungsvorschriften vor, dass der Konzernabschluss eine Konzernbilanz, eine GuV oder eine Gesamtergebnisrechnung, einen Konzernanhang, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung, auch Eigenkapitalspiegel genannt, und eine Kapitalflussrechnung enthalten muss. Auch kann eine Segmentberichterstattung Teil eines Konzernabschlusses sein. In Deutschland und Österreich ist ein Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht zu ergänzen.

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